„Vollumfänglich“ – Pressemitteilung des MBJS

Am 15. Juni 2020 trat die aktuelle Fassung der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ in Kraft. Neben weiteren Lockerungen zu den bisherigen Maßnahmen hat die derzeitige Regelung auch Konsequenzen für den Spiel- und Trainingsbetrieb der im Land Brandenburg ansässigen Sportvereine.

Hierzu hat die Jugend- und Sportministerin, Britta Ernst, in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) am 20. Juni 2020 Folgendes mitgeteilt:

Zahlreiche Sportvereine, die sehr aktive Jugendarbeit betreiben, haben sich gemeldet und nachgefragt, ob es zutrifft, dass das Abstandsgebot auch in diesem Bereich keine Anwendung finden muss. Besonders wichtig ist dies insbesondere für die anstehenden Sommerferien. Ich freue mich, sagen zu können, dass die Antwort schlicht „ja“ lautet. Junge Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen. Das eröffnet auch für die Ferienbetreuung noch einmal viele tolle Aussichten. Der Infektionsschutz sollte weiterhin beachtet werden, aber die Abstandsregelung muss nicht zwingend beachtet werden.

Der komplette Wortlaut der Pressemitteilung kann der Seite des MBJS entnommen werden:

Wie wir mit der neuen Situation im Trainingsbetrieb umgehen und welche Möglichkeiten uns im Hinblick auf Trainings- oder Testspiele bieten, werden wir in den nächsten Tagen im Abteilungsvorstand erörtern.

CM