„Zahlreiche Sportvereine, die sehr aktive Jugendarbeit betreiben, haben sich gemeldet und nachgefragt, ob es zutrifft, dass das Abstandsgebot auch in diesem Bereich keine Anwendung finden muss. Besonders wichtig ist dies insbesondere für die anstehenden Sommerferien. Ich freue mich, sagen zu können, dass die Antwort schlicht „ja“ lautet. Junge Menschen können ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen. Das eröffnet auch für die Ferienbetreuung noch einmal viele tolle Aussichten. Der Infektionsschutz sollte weiterhin beachtet werden, aber die Abstandsregelung muss nicht zwingend beachtet werden.“