Gemäß Satzung des BSC Preußen 07 Blankenfelde-Mahlow e. V. besteht die Mitgliederversammlung aus allen wahl- und stimmberechtigten erwachsenen Mitgliedern (§ 9 Abs. 2). Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind nicht zulässig. Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen (§ 10 Abs. 1 bis 4).