Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Anträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes und Kassenbericht
4. Entlastung der Abteilungsleitung
5. Wahl der Abteilungsleitung
6. Ausblick für das Jahr 2023
7. Verschiedenes
Hinweis zur Tagesordnung:
Anträge zur Tagesordnung sind der Abteilungsleitung spätestens sechs Tage vor der Abteilungsversammlung schriftlich und mit Begründung zu übermitteln.
Hinweis zur Wahlberechtigung:
In der Abteilungsversammlung sind – abweichend von der Satzung des Hauptvereins – alle Abteilungsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Die Stimmberechtigung von Mitgliedern vor dem vollendeten 16. Lebensjahr wird auf eine gesetzliche Vertreterin / einen gesetzlichen Vertreter übertragen. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Gewählt werden können nur volljährige Mitglieder der Abteilung.