Hinweise zum Besuch

Hinweis vom 02.12.2021: Aufgrund der aktuellen Entwicklung haben wir uns entschlossen, den 2. Spieltag abzusagen. Wir hoffen, die Baseball-Winterliga planmäßig am 29./30. Januar 2022 fortsetzen zu können.

Aktualisierte Hinweise (Stand: 24.11.2021)

Seit dem 24. November 2021 gilt im Land Brandenburg eine neue Eindämmungsverordnung, die „2G“ in den Fokus rückt. Für den nächsten Spieltag der Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg haben sich mit der neuen Verordnung insbesondere Änderungen für Erwachsene ergeben.

Sowohl Teilnahme (als Trainer, Betreuer, Umpire usw.) als auch Zuschauen sind für Erwachsene nur noch nach der hinlänglich thematisierten 2G-Regelung möglich. Demnach müssen alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr – egal, ob auf oder neben dem (Hallen-)Feld – geimpft oder genesen sein. Entsprechende Nachweise müssen wir prüfen.

Für Kinder und Jugendliche ist eine Teilnahme an der Winterliga aber ohne „2G“ möglich.

Aus der aktuellen – zunächst bis 15.12.2021 gültigen – Verordnung ergeben sich folgende Rahmenbedingungen:

  • Erscheinen am Spieltag:
    Der Zeitplan und die behördlich vorgeschriebene Besuchersteuerung erfordern es, dass Teams, die ihr Spiel bereits beendet haben, und die Begleitpersonen die Halle zeitnah verlassen, um den nachfolgenden Teams die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Spiel vorzubereiten. Es empfiehlt sich, erst ca. 30 Minuten vor Spielbeginn an der Halle zu
    erscheinen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Spiele beginnen an allen Spieltagen um 10.00 Uhr, 12.00 Uhr und um 14.00 Uhr.
  • 2G-Regelung: Trainer, Betreuer usw. über 18 Jahre müssen geimpft oder genesen sein und dies nachweisen können.
  • Spielerinnen und Spieler unter 18 J. müssen regelmäßig unter den bisherigen Voraussetzungen („Schultestung“) getestet werden. Sofern keine regelmäßigen Schultestungen erfolgen, ist „als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung zulässig„. Wegen des damit verbundenen administrativen Aufwandes bitten wir die teilnehmenden Teams, nur mit Kindern teilzunehmen, die die Vorgaben aus dieser Regelung erfüllen. Die Teams bestätigen mit ihrer Teilnahme bzw. bei Übergabe der (nachfolgend beschriebenen) Liste zur Kontaktnachverfolgung, dass die Vorgaben der Regelungen für die Kinder/Jugendlichen erfüllt werden.
  • Für Spielerinnen und Spieler unter 12 Jahren gilt die Regelung zur Testung nicht.
  • Kontaktnachweis: Die Teams übergeben bei Ankunft in der Halle eine Liste mit den vollständigen Kontaktdaten des Funktionsteams (Vor-/Familienname und E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Da davon auszugehen ist, dass die Erreichbarkeiten der Spielerinnen und Spieler bei den jeweiligen Teamverantwortlichen bekannt sind und
    erforderlichenfalls zeitnah herausgegeben werden können, reicht es aus, Vor- und Familiennamen der Spielerinnen und Spieler zu erfassen. Zudem kann auf der Liste bestätigt werden, dass die teilnehmenden Kinder geimpft, genesen oder – wie oben beschrieben – getestet sind/wurden. Ein entsprechendes Formular haben wir vorbereitet
    und steht hier als Download zur Verfügung.
  • Maske: Außerhalb der Sportausübung ist eine medizinische Maske (oder Maske mit höherem Schutzfaktor) zu tragen. Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund fehlender Passform keine medizinische Maske tragen können, ist eine geeignete Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen. 
  • Abstandsgebot: Außerhalb der Sportausübung bzw. der Spielvorbereitung soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Toiletten/Waschräume: Die Teams nutzen die Toiletten und Waschmöglichkeiten an den ihnen zugewiesenen Umkleideräumen.
  • Betreten / Verlassen der Halle:
    Die Teams betreten die Halle durch den Haupteingang und Verlassen sie nach Spielende über den seitlichen Ausgang neben den Umkleideräumen, um Personenansammlungen im Eingangsbereich zu vermeiden
  • Allgemeine Hygieneregeln: Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind weiterhin zu beachten (z. B. Handhygiene, Hustenetikette usw.).
  • Vorliegen von Symptomen: Bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten; typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • 2G-Regelung: Zuschauerinnen und Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für Minderjährige über 12 Jahre reicht die Teilnahme an regelmäßigen Testungen in der Schule oder die schriftliche Besttigung einer sorgeberechtigten Person über einen negativen Selbsttest aus. Insbeondere hinsichtlich des Nachweises zur Impfung oder Genesung Wir sind als Veranstalter verpflichtet, entsprechende Nachweise und amtliche Ausweisdokumente im Original einzusehen.
  • Kontaktnachweis (Formular): Alle Zuschauerinnen und Zuschauer müssen bei Ankunft in der Halle folgende Kontaktdaten angeben: Vor-/Familienname sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Hierfür halten wir ein Formular bereit, das auch heruntergeladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden darf. Wir sind als Veranstalter verpflichtet, die Daten erforderlichenfalls anhand eines Ausweisdokumentes zu prüfen, die Kontaktdaten vier Wochen lang zu speichern bzw. aufzubewahren und sie auf Anforderung der Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung an selbige herauszugeben.
  • Kontaktnachweis (App): Wer über die kostenlose Luca App oder Corona-Warn-App verfügt, kann sich am Veranstaltungstag alternativ auch hierüber anmelden.
  • Maske: In allen Bereichen der Halle besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (oder einer Maske mit höherem Schutzfaktor), wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund fehlender Passform keine medizinische Maske tragen können, ist eine geeignete Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.
  • Abstandsgebot: In allen Bereichen soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Es gelten die hinlänglich bekannten Ausnahmen (z. B. für Angehörige desselben Haushaltes).
  • Allgemeine Hygieneregeln: Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind weiterhin zu beachten (z. B. Handhygiene, Hustenetikette usw.).
  • Toiletten/Waschräume: Zuschauerinnen und Zuschauer benutzen die Toiletten und Waschmöglichkeiten im Eingangsbereich. Die Toiletten an den Umkleideräumen sind den Teams vorbehalten.
  • Vorliegen von Symptomen: Bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten; typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • 2G-Regelung: Auch Umpire (über 18 Jahren) müssen geimpft oder genesen sei und dies nachweisen können. Wir sind als Veranstalter verpflichtet, entsprechende Nachweise einzusehen. Sofern Umpire das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind – sofern nicht geimpft oder genesen – regelmäßige Schultestungen oder eine Bescheinigung einer sorgeberechtigten Person über einen negativen Selbsttest erforderlich.
  • Kontaktnachweis: Die Erhebung/Speicherung der Kontaktdaten der Umpire zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung im Sinne der Umgangsverordnung erfolgt durch den Veranstalter – ggf. unter Nutzung entsprechender Apps.
  • Maske: Außerhalb der Sportausübung ist eine medizinische Maske (oder Maske mit höherem Schutzfaktor) zu tragen.
  • Abstandsgebot: Außerhalb der Sportausübung bzw. der Spielvorbereitung soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Toiletten/Waschräume: Die Umpire nutzen die Toiletten und Waschmöglichkeiten an dem ihnen zugewiesenen Umkleideraum.
  • Allgemeine Hygieneregeln: Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind weiterhin zu beachten (z. B. Handhygiene, Hustenetikette usw.).
  • Vorliegen von Symptomen: Bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten; typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

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