Winterliga: Update

2G auch für die Winterliga - mit Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Seit dem 24. November 2021 gilt im Land Brandenburg eine neue Eindämmungsverordnung, die „2G“ in den Fokus rückt. Für den nächsten Spieltag der Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg haben sich mit der neuen Verordnung insbesondere Änderungen für Erwachsene ergeben.

Sowohl Teilnahme (als Trainer, Betreuer, Umpire usw.) als auch Zuschauen sind für Erwachsene nur noch nach der hinlänglich thematisierten 2G-Regelung möglich. Demnach müssen alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr – egal, ob auf oder neben dem (Hallen-)Feld – geimpft oder genesen sein.

Für Kinder und Jugendliche ist eine Teilnahme an der Winterliga aber ohne „2G“ möglich.

Aus der aktuellen – zunächst bis 15.12.2021 gültigen – Verordnung ergeben sich für die jeweiligen Altersgruppen folgende Rahmenbedingungen:

Kinder unter 6 Jahre

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben ohne Test- oder andere Nachweise Zugang zur Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg.
  • Zudem sind sie von der Maskenpflicht ausgenommen.

Kinder unter 12 Jahre

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben ohne Test- oder andere Nachweise Zugang zur Veranstaltung und können an den Spielen teilnehmen.
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Bereichen der Halle außerhalb der Sportausübung.
  • Bei fehlender Passform ist auch eine andere geeignete Mund-Nasen-Abdeckung zulässig.

Kinder / Jugendliche unter 18 Jahre

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Zugang zur Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg, wenn

  • sie geimpft oder genesen sind (mit Nachweis) oder
  • ein auf sie ausgestellter Testnachweis (Antigen-Test max. 24 Std. oder PCR-Test max 48 Std.) vorgelegt wird oder
  • sie als Schülerin oder Schüler im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts der von ihnen besuchten Schule regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden oder
  • sie eine von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur
    Eigenanwendung
    vorlegen.

Zudem besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Sportausübung. Für Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahr ist bei fehlender Passform auch eine andere geeignete Mund-Nasen-Abdeckung zulässig.

Erwachsene ab 18 Jahre

Erwachsene haben Zugang zur Veranstaltung, wenn sie geimpft oder genesen sind (mit Nachweis). Dies gilt demnach für 

  • Zuschauerinnen und Zuschauer,
  • Trainerinnen/Trainer bzw. 
  • Betreuerinnen/Betreuer sowie für
  • Umpire.

Zudem besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

Sonstige Regelungen

  • Die in der Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt ebenfalls nicht für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung sind neben Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr folgende Personen befreit: Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren sowie Personen, denen die Verwendung einer medizinischen Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
  • Zutritt zur Veranstaltung haben auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
  • Alle weiteren Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert fort.
  • Die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung gelten unverändert fort.

Verpflichtungen für Veranstalter

Die Mahlow Eagles sind als Veranstalter unter anderem dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Maßnahmen und somit insbesondere die „2G-Regeln“ umzusetzen und die jeweiligen Nachweise zu kontrollieren.

Wir bitten daher alle Erwachsenen, zum nächsten Spieltag entsprechend vorbereitet an der Halle zu erscheinen, um den Einlass mit Erhebung der Kontaktdaten (schriftlich oder über App) und Kontrolle der erforderlichen Nachweise möglichst reibungslos abwickeln zu können. Hierfür danken wir schon jetzt.

CM