Informationen zur aktuellen Situation

Stand: 2. April 2022

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft. Ab dem 3. April 2022 gilt die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die für den Sport keine Einschränkungen mehr vorsieht. Sport in Brandenburg ist damit wieder ohne Einschränkungen möglich. Dies bedeutet, dass im Sport ab dem 3. April 2022 keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten – weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Stand: 26. März 2022

Outdoor-Training: Ab dem 1. April 2022 verlassen wir die Halle und trainieren wieder im Natursportpark Blankenfelde. Die aktuellen Regelungen zur Sportausübung unter freiem Himmel (Training und Wettkampf) sehen keine (2G- oder 3G-)Beschränkungen mehr vor. Bei Nutzung der Umkleidekabinen und/oder Toiletten gilt  jedoch weiterhin die Maskenpflicht.

Die ab 1. April gültigen Trainingszeiten finden sich hier: LINK

Stand: 4. März 2022

Weitere Anpassungen: Heute sind auch hinsichtlich der Sportausübung weitere Änderungen im Land Brandenburg in Kraft getreten. Während beim Sport im Freien (fast) keine Beschränkungen mehr gelten, ist „indoor“ noch die 3G-Regelung zu beachten. Letztere gilt weiterhin nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Unabhängig vom Alter gilt innerhalb geschlossener Räume und außerhalb der Sportausübung weiterhin die Maskenpflicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des LSB Brandenburg.

Stand: 23. Februar 2022

Geänderte Eindämmungsverordnung: Heute traten im Land Brandenburg mit der 3. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg zwar weitere Anpassungen der Verordnung in Kraft, jedoch haben diese keine Änderungen hinsichtlich des derzeit bei uns noch ausgebübten Hallentrainings zur Folge. Die zum Stand vom 08. bzw. 09.02.2022 beschriebenen Voraussetzungen zur Teilnahme am Hallentraining gelten weiterhin fort.

Stand: 9. Februar 2022

Geänderte Eindämmungsverordnung: Gestern trat im Land Brandenburg die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Die Verordnung enthält hinsichtlich unseres Trainingsbetriebes keine wesentlichen Änderungen. Mit Ausnahme der (nun entfallenen) Erhebung persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung gelten alle weiteren, den „Indoor“-Sport betreffenden Beschränkungen fort.

D. h. für den Trainingsbetrieb (Halle) gilt weiterhin die grundsätzliche 2G-Regelung (Ü18).

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind hiervon ausgenommen.

Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr besteht – sofern nicht geimpft – weiterhin eine Testpflicht, die mit den regelmäßigen Tests an der Schule oder durch Bescheinigung einer sorgeberechtigten Person über das negative Ergebnis eines Selbsttests als erfüllt gilt.

Außerhalb der Sportausübung ist weiterhin eine medizinische Maske (oder auch eine Maske mit höherer Schutzwirkung) zu tragen.

Begleitpersonen bitten wir, die bisherigen Regelungen zum Aufenthalt an/in der Halle weiterhin zu beachten.

Stand: 17. Januar 2022

Angesichts der aktuellen Entwicklung haben wir uns entschlossen, die Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg 2021/2022 abzubrechen und die verbleibenden drei Spieltage abzusagen. Näheres erfahrt Ihr im entsprechenden Beitrag.

Stand: 14. Januar 2022

Geänderte Eindämmungsverordnung: Zum 17. Januar 2022 tritt im Land Brandenburg die Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Die Verordnung enthält hinsichtlich unseres Trainingsbetriebes keine Änderungen. Es gelten weiterhin die mit Stand 24.11.2021 bzw. 15.11.2021 beschriebenen Beschränkungen/Bedingungen.

Stand: 15. Dezember 2021

Nochmals aktualisierte Eindämmungsverordnung: Am 14.12.2021 ist die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ geändert worden. Für den Trainingsbetrieb ergab sich folgende Änderung bzw. Erleichterung:

  • Von der grundsätzlich geltenden 2G-Regelung sind nunmehr Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgenommen (bislang bis zum 12. Lebensjahr).

Für Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht weiterhin eine Testpflicht, die aber mit den regelmäßigen Tests an der Schule oder durch Bescheinigung einer sorgeberechtigten Person über das negative Ergebnis eines Selbsttests erfüllt werden kann.

Die weiteren Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb.

Stand: 2. Dezember 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den 2. Spieltag der Baseball-Winterliga am 4./5. Dezember 2021 abzusagen.

Stand: 24. November 2021

Aktualisierte Eindämmungsverordnung: Am Mittwoch, 24.11.2021 tritt die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ in Kraft. Hinsichtlich des Trainingsbetriebes und der Baseball-Winterliga sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Zutritt zur Sportanlagen/-hallen haben grundsätzlich nur noch Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind (2G-Regelung).
  • Für Kinder vor dem vollendeten 12. Lebensjahr gilt dies nicht. Ein Test ist für die Altersgruppe nicht erforderlich.
  • Für Kinder/Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Testpflicht, die aber mit den regelmäßigen Tests an der Schule oder durch Bescheinigung einer sorgeberechtigten Person über das negative Ergebnis eines Selbsttests erfüllt werden kann.
  • Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr greift die 2G-Regelung, die sowohl für Sportausübende als auch für Begleitpersonen zu beachten ist, sobald die Sportanlage/-halle betreten wird.

Nach jetzigem Stand bedeutet dies, dass wir unter Beachtung der 2G-Regelung den Trainingsbetrieb aufrecht erhalten und auch den 2. Spieltag der Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg am 4./5. Dezember 2021 angehen könnten.

Hinweise zur konkreten Umsetzung der Regelungen für die Baseball-Winterliga geben wir alsbald bekannt. 

Stand: 15. November 2021

Am 12.11.2021 ist die für das Land Brandenburg gültige „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (SARS-CoV-2-EindV) veröffentlicht worden. Sie ist am 15. November 2021 in Kraft getreten.

Erläuterungen zur Eindämmungsverordnung finden sich auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS): Link

a) Trainingsbetrieb

Für den Trainingsbetrieb der Nachwuchsteams (U18) ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen gegenüber der bisherigen Lage.

Grundsätzlich gilt für den Trainingsbetrieb aller Altersgruppen die 3G-Regelung. Für die Altersbereiche U18 gelten folgende Ausnahmen:

Eine Testpflicht besteht nicht für „Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts der von ihnen besuchten Schule regelmäßig […] mindestens an drei verschiedenen Tagen pro Woche auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 SARS-CoV-2-EindV).

Sofern keine regelmäßige „Schultestung“ erfolgen sollte, ist „als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung zulässig“ (§ 18 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. SARS-CoV-2-EindV).

Außerhalb der Sportausübung ist in der Sporthalle und in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen (§§ 3, 4 SARS-CoV-2-EindV).

Unverändert gilt für Begleitpersonen, dass kein Zutritt zur Halle im engeren Sinne (Trainingsbereich) gewährt werden kann. Der Vorraum der Halle und die Sanitäranlagen können betreten werden, sofern eine medizinische Maske gem. § 4 SARS-CoV-2-EindV getragen wird. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (§ 2 SARS-CoV-2-EindV).

b) Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg

Nach der aktuellen, bis einschließlich 5. Dezember 2021, gültigen Verordnung fällt die Baseball-Winterliga unter eine Veranstaltung, für die ein „zwingendes 2G-Modell“ nach § 7 SARS-CoV-2-EindV vorgeschrieben ist. Derzeit darf davon ausgegangen werden, dass der 2. Spieltag am 4./5. Dezember 2021 wie geplant stattfinden kann, sollte die sehr dynamische Lage dem nicht entgegenstehen. Details zum 2. Spieltag geben wir hier rechtzeitig bekannt.

Stand: 11. November 2021

Eindämmungsverordnung beschlossen

Die Regierung des Landes Brandenburg hat am 11. November 2021 eine neue Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt am Montag, 15. November 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 5. Dezember 2021.

Der konkrete Wortlaut der Verordnung ist derzeit noch nicht abrufbar. Aus den Verlautbarungen der Landesregierung (Link) lässt sich hinsichtlich des Trainingsbetriebes in geschlossenen Räumen aber herleiten, dass keine wesentlichen Änderungen zur bislang gültigen Umgangsverordnung eintreten.

Zutritt haben demnach neben Geimpften und Genesenen nur Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen (3G-Regelung). Für nicht volljährige Sportausübende ist wie bisher als Nachweis auch eine von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest zulässig.

Selbstverständlich gelten alle weiteren Abstands- und Hygieneregeln fort.

Sofern sich die Regelungen nach Veröffentlichung der Eindämmungsverordnung anders als hier beschrieben darstellen sollten, berichten wir nach.

Stand: 2. November 2021

Umgangsverordnung nochmals verlängert

Die Regierung des Landes Brandenburg hat die bislang bis zum 9. November 2021 gültige 3. SARS-CoV-Umgangsverordnung mit wenigen Änderungen bis zum 30. November 2021 verlängert.

Die am 03.11.2021 in Kraft tretenden Änderungen haben keine Auswirkungen auf unseren Trainingsbetrieb. Die für uns relevanten Paragraphen – auch und insbesondere § 18 der Verordnung – gelten unverändert fort. 

Stand: 9. Oktober 2021

Umgangsverordnung verlängert

Die Regierung des Landes Brandenburg hat die inzwischen 3. SARS-CoV-Umgangsverordnung, die zunächst bis zum 13. Oktober befristet war, nun bis zum 9. November mit geringen Veränderungen verlängert. Damit ist diese Verordnung zu beachten, wenn es nach den Herbstferien ins Hallentraining geht und Ende Oktober der planmäßig erste Spieltag der Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg ansteht.

Wie die Verordnung im Rahmen des Hallentrainings umzusetzen ist und welche Regelungen beim Besuch der Winterliga zu beachten sind, geben wir auf unserer Seite rechtzeitig bekannt. Weitere Informationen zur Baseball-Winterliga folgen, sobald die Planungen finalisiert sind.

Stand: 31. Juli 2021

Geänderte Umgangsverordnung ab 01.08.2021

Im Land Brandenburg gilt ab dem 1. August 2021 die „Zweite Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ (Link zum vollständigen Verordnungstext). Diese hat zwar keine direkten Auswirkungen auf unseren Spiel- und Trainingsbetrieb, jedoch gelten weiterhin die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Sofern dies nicht möglich ist, soll in Innenräumen weiter eine medizinische Maske getragen werden. Dies bitten wir auch auf dem Gelände des Natursportparks Blankenfelde und dort insbesondere auf unseren Tribünen und in den Sanitärbereichen zu beachten.

Stand: 15. Juni 2021

Umgangsverordnung ersetzt Eindämmungsverordnung

Mit weiteren Erleichterungen und der Neufassung der ab sofort geltenden „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ (SARS-CoV-2-UmgV) reagiert die Landesregierung auf die inzwischen durchgängig in allen Landkreisen unter eine Marke von 20 gesunkenen Inzidenzwerte. Der den Sport betreffende § 9 SARS-CoV-2-UmgV enthält keine Einschränkungen mehr zur Sportausübung im Freien. Für den Besuch von „sonstigen Veranstaltungen“, zu denen auch Spiele im Wettkampfbetrieb zählen, besteht nun keine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher mehr (§ 8 SARS-CoV-2-UmgV).

Die allgemeinen Regelungen zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken gelten mit geringen Änderungen fort.

Stand: 3. Juni 2021

Weitere Lockerungen im Land Brandenburg / Wettkampf testfrei möglich

Aufgrund deutlich fallender Infektionszahlen hat die Regierung des Landes Brandenburg mit Wirkung zum 3. Juni 2021 zahlreiche Lockerungen beschlossen (Link zur Pressemitteilung).
Für den Trainings- und Spielbetrieb der Mahlow Eagles hat dies zur Folge, dass bei einem Inzidenzwert unter 100 Sport unter freiem Himmel mit nur noch geringen Einschränkungen zulässig ist. Teilnehmende müssen symptomfrei sein. Ein negativer Test für Nachwuchsteams ist nicht erforderlich. Die allgemeinen Regelungen zu Abstand und Hygiene gelten unverändert fort.
Der Landessportbund Brandenburg hat zu den neuen Regelungen eine Übersicht des des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg veröffentlicht:
Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Seite des MBJS (Link).

Stand: 7. Mai 2021

Wegfall der „Bundesnotbremse“ am 9. Mai 2021

Der Inzidenzwert von 100 wurde im Landkreis Teltow-Fläming an fünf Tagen in Folge unterschritten (heutiger Wert: 69,41).
Gemäß Bekanntmachung der Kreisverwaltung Teltow-Fläming gelten wieder die sich aus der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ergebenden Vorschriften. Für den Trainingsbetrieb bedeutet dies, dass „kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen (§ 12 Abs. 2 Siebte SARS-CoV-2-EindV) und „die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel für dokumentierte Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“ (§ 12 Abs. 3 Siebte SARS-CoV-2-EindV) möglich ist.

Stand: 24. April 2021

„Bundesnotbremse“

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ergeben sich auch Änderungen für den Trainingsbetrieb im Nachwuchsbereich. Dem neuen § 28b Absatz 1 Nr. 6 IfSG zufolge gilt unter anderem: „[…] für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern […]“
Gegenüber der bisherigen im Land Brandenburg ab einer Inzidenz von 100 geltenden Regelung stellt dies zwar einen Fortschritt dar, lässt ein Teamtraining und einen Saisonstart mit Spielbetrieb jedoch noch immer nicht in greifbare Nähe rücken.

Stand: 7. April 2021

Verlängerung der „Notbremse“ in Teltow-Fläming

 
Im Landkreis Teltow-Fläming bleibt die Inzidenz auch vom 10. bis 12. Tag in Folge über einer Schwelle von 100.
Aufgrund der für das Land Brandenburg geltenden Vorschriften bleiben die in Folge der „Notbremse“ getroffenen Maßnahmen bis zum 13. April 2021 weiterhin in Kraft. Ein regulärer Trainingsbetrieb ist somit weiterhin ausgeschlossen.
Liegt die Inzidenz am 9., 10. und 11. April 2021 weiterhin über einem Wert von 100, werden die Maßnahmen um eine Woche verlängert.

Stand: 23. März 2021

„Notbremse“ in Teltow-Fläming

 

Nachdem im Landkreis Teltow-Fläming am dritten Tag in Folge ein Inzidenzwert von 100 überschritten wurde, werden die seit 8. März geltenden Lockerungen wieder zurückgenommen. Unabhängig von den Beschlüssen der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 23. März 2021 muss der Landkreis angesichts der aktuellen Werte Einschränkungen vornehmen, die sich auch auf unseren geplanten Trainingsauftakt im Natursportpark Blankenfelde am 6. April auswirken.

Hiernach ist „auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel […] der Individualsport auch für Kinder nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig“. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Landkreises Teltow-Fläming.

Stand: 19. März 2021

Brandenburg passt Regeln zur 100er-Inzidenz an

 

Die Regierung des Landes Brandenburg hat die Regelungen auf Grundlage der Entscheidungen der letzten Woche angesichts der stetig steigenden Infektionszahlen angepasst. Die Lockerungen, zu denen auch der Sport in Gruppen gehört, werden zurückgenommen, sobald Wert der 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis die Schwelle von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigt. Ist dies der Fall, wird im betroffenen Landkreis für 14 Tage ein erneuter „Lockdown“ umgesetzt. Bislang bestand diese Option erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200. Die Regelung gilt ab Montag, 22.03.2021.

Sollte die beschriebene Neuregelung für den Landkreis Teltow-Fläming greifen, wäre hiervon auch das Training in Gruppen betroffen. Sport darf in dem Fall nur noch in der inzwischen bekannten Kombination (max. 2 Personen oder Personen des eigenen Haushaltes) ausgeübt werden.

Die aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Teltow-Fläming wird unter anderem auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht: www.teltow-flaeming.de

Update zur 7-Tage-Inzidenz im LK TF:

19.03.2021: 108,83

20.03.2021: 96,47

21.03.2021: 104,12

22.03.2021: 102,35

23.03.2021: 116,47

Stand: 8. März 2021

Geplante Aufnahme des Trainings am 6. April 2021

 

Am 6. März hat sich die Regierung des Landes Brandenburg über weitere Öffnungsschritte verständigt und die zunächst bis zum 28. März gültige  „Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ beschlossen.

Auf dieser Grundlage planen wir mit einem – den behördlichen Vorgaben entsprechenden – Trainingsbeginn zum 6. April 2021, sind hierbei jedoch von der weiteren Entwicklung abhängig. Die Trainingszeiten findet ihr hier: Trainingszeiten ab 6. April 2021

Solange gilt es, die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Teltow-Fläming und das Land Brandenburg im Blick zu behalten.

7-Tage-Inzidenz von über 100: Die Verordnung besagt, dass der Landkreis über die Verordnung „hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen soll“, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschreitet. Die Landkreise haben die Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in verstärktem Maße zu kontrollieren (§ 26 Abs. 1 7. SARS-CoV-2-EindV).

7-Tage-Inzidenz von über 200: Liegt der Wert an drei Tagen ununterbrochen über 200, hat die zuständige Behörde die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben. In diesem Fall gelten in dem betreffenden Landkreis ab dem Tag nach der Bekanntgabe weitere Schutzmaßnahmen für die Dauer von 14 Tagen. Eine dieser Maßnahmen beträfe auch die Möglichkeit der Sportausübung in Gruppen und somit unser Training (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 7. SARS-CoV-2-EindV).

Die aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Teltow-Fläming wird unter anderem auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht: www.teltow-flaeming.de

Stand: 4. März 2021

Der Plan…
Die Regierungen von Bund und Ländern haben am 3. März unter anderem Lockerungen für den Amateursport beschlossen – passende Inzidenzwerte vorausgesetzt. Zumindest besteht für die (Nachwuchs-)Teams die Aussicht auf Training in kleinen Gruppen unter freiem Himmel ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch die weiteren Stufen sind von den Werten abhängig, auf die wir wahrscheinlich alle täglich blicken. 

 

Der DOSB hat hierzu eine grafische Übersicht erstellt:

Wir behalten die Entwicklung und die Möglichkeiten, die sich hieraus für uns und eine Aufnahme des Trainings ergeben, im Auge. 

Stand: 21. Januar 2021

Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar 2021
Die bestehenden Einschränkungen werden auch im Land Brandenburg zunächst bis zum 14.02.2021 verlängert. Näheres lässt sich der Presseerklärung der Brandenburgischen Landesregierung entnehmen: Link

Stand: 5. Januar 2021

Verlängerung des Lockdowns / Absage der Winterliga
Aufgrund der Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen bis mindestens Ende Januar müssen wir den 3. Spieltag der Baseball-Winterliga am 30./31.01.2021 absagen.
Wir haben uns wegen des weiteren, nicht planbaren Verlaufs dazu entschlossen, auch die verbleibenden Spieltage im Februar und März abzusagen. (zum Beitrag)

Stand: 15. Dezember 2020

„Harter Lockdown“ auch im Land Brandenburg
Angesichts der in den Medien permanent präsenten Situation versteht es sich von selbst, dass wir von einer Aufnahme des Trainingsbetriebes weiter denn je entfernt sind und sportliche Aktivitäten in Gruppen sicherlich nicht das Problem sind, was uns als Gemeinschaft beschäftigen sollte, wenn es um Menschenleben geht.
Ab dem 16. Dezember 2020 werden auch in Brandenburg die Maßnahmen zum Infektionsschutz deutlich verschärft. Physische Kontakte werden allerorts reduziert und das Betreten des öffentlichen Raumes vorläufig bis zum 10. Januar 2021 auf „triftige Gründe“ beschränkt. Die für uns maßgebliche „Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ erlaubt – im Gegensatz zum Land Berlin – auch keine Trainingsgruppen U12.
In dieser Situation bleibt uns nur, unseren Teil zur Bewältigung der Lage beizutragen, damit „Lockdown“ oder „Inzidenz“ bald der Vergangenheit angehören und wir auf ein „normales“ Baseball-Jahr 2021 hoffen können.

Stand: 27. November 2020

Verlängerung des Lockdowns „Light“

Am 25. November 2020 haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder angesichts der nicht im erhofften Maß sinkenden Infektionszahlen zu einer Verlängerung der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie entschieden. Auch im Land Brandenburg sind wir von einer Situation, die eine Aufnahme eines Trainings ermöglicht, weit entfernt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir neben der weiterhin geltenden Aussetzung des Trainings auch den planmäßig für den 5./6. Dezember angesetzten 2. Spieltag der Baseball-Winterliga werden absagen müssen. 

Stand: 6. November 2020

Erläuterung des MBJS zur Anwendung der zum 02.11.2020 gültigen Verordnung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg hat die Auswirkungen der ab dem 02.11.2020 geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) auf den Freizeit- und Breitensport mit einem an den Landessportbund Brandenburg gerichteten Schreiben ergänzend erläutert. Darin heißt es unter anderem, dass der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen gemäß § 12 Absatz 1 der SARS-CoV-2-EindV untersagt ist.
Die in der Verordnungen bezeichneten Ausnahmen greifen unabhängig vom Alter der Trainierenden leider nicht für den Trainingsbetrieb der Mahlow Eagles – weder im Freien noch in der Halle.

 

Weiter heißt es, dass „Sportveranstaltungen mit Zuschauenden […] regelmäßig Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gemäß § 7 Absatz 1 der SARS-CoV-2-EindV [sind]. § 7 Absatz 1 SARS-CoV-2-EindV wird so ausgelegt, dass Zuschauende bei Sportveranstaltungen praktisch nicht mehr zugelassen sind.
Hiervon wäre demzufolge auch die Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg betroffen.

Inwieweit die Verordnung über den 30. November 2020 hinaus verlängert wird und ob die Möglichkeit einer Absage des 2. Spieltages der Winterliga am 5./6. Dezember 2020 besteht, bleibt abzuwarten.

Das vollständige Schreiben des MBJS findet sich hier:

Stand: 28. Oktober 2020

Vorläufige Einstellung des Trainingbetriebes

Durch die Regierungen der Länder wurde bzw. wird wegen der aktuellen Entwicklung unter anderem beschlossen, den Spiel- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport einzustellen. Ab dem 02.11.2020 dürfen wir daher kein Training mehr absolvieren. Wir haben uns daher entschieden, auch die wenigen bis zum Inkrafttreten entsprechender Verordnungen anstehenden Trainingstermine abzusagen.
Der Trainingsbetrieb der Mahlow Eagles ist somit bis auf Weiteres eingestellt.
Wie und wann wir einen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen können, teilen wir Euch natürlich rechtzeitig mit.

 

 

Stand: 26. Oktober 2020

Auch für das Hallentraining erfordert die aktuelle Lage, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Über deren Umsetzung im Rahmen unseres Hallentrainings wollen wir hier informieren:

Den Trainern steht es frei, Teilnehmende vom Training auszuschließen, sollten Symptome trotz anderer Verlautbarung ersichtlich werden. Bei Vorliegen von Symptomen wird den Betroffenen bzw. den Erziehungsberechtigten geraten, ärztlichen Rat einzuholen und den entsprechenden Empfehlungen zu folgen.

Die aktuelle Situation und die zu beachtenden Vorschriften der zuständigen Behörden  unterliegen auch Änderungen, die es zu beachten gilt. Wir werden Euch über die Auswirkung aktueller Entwicklungen auf unseren Trainingsbetrieb auf dem Laufenden halten, bitten Euch aber unabhängig von der jeweiligen Vorschriftenlage um Beachtung der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln, um einen Trainingsbetrieb möglichst lange aufrecht erhalten zu können. Vielen Dank!

Stand: 11. Oktober 2020

Am Samstag, 24. Oktober 2020, wollen wir mit dem 1. Spieltag der Schüler-Teams in die diesjährige Baseball-Winterliga Berlin-Brandenburg starten.
Unsere Planungen laufen schon länger, jedoch ist es unter den jetzigen Umständen nicht einfach, die Winterliga im gewohnten Rahmen umzusetzen. Wir mussten unter Einhalten der für das Land Brandenburg gültigen behördlichen Vorgaben und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einen Weg finden, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Spielmöglichkeit zu bieten und gleichzeitig auch Angehörigen die Anwesenheit in der

 

Sporthalle zu ermöglichen. Die Baseball-Winterliga soll den Teams in der kalten Jahreszeit traditionell eine Möglichkeit bieten, abseits des Hallentrainings Spielpraxis zu gewinnen. Dies hat weiterhin Priorität. Angesichts der aktuellen Situation um die COVID-19-Problematik sind wir aber trotz aller Planungen bei der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln auf die Mithilfe der teilnehmenden Teams, Angehörigen und Besuchenden angewiesen, um die Spieltage wie vorgesehen stattfinden lassen zu können und Einschränkungen an den Spieltagen oder gar Absagen zu vermeiden.

Stand: 16. August 2020

Durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg wurde die „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ am 11. August 2020 in Teilbereichen ergänzt und bis zum 4. September 2020 verlängert.

Die Änderungen oder Ergänzungen haben keine Auswirkungen auf den in den letzten Wochen bei den Mahlow Eagles praktizierten Trainings- bzw. Trainingsspielbetrieb. So ist unter anderem weiterhin „die reine Sportausübung unter freiem Himmel vom allgemeinen Abstandsgebot […] ausgenommen“.

Die allgemeinen Hygiene- und Abstandregeln außerhalb des eigentlichen Spiel-/Trainingsbereiches gelten unverändert fort. Wir bitten Begleitpersonen und Besuchende daher weiterhin um deren Beachtung und weisen darauf hin, dass die Flächen am und um den Ballpark der Mahlow Eagles ausreichend Möglichkeit zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern bieten.

Vielen Dank!

Stand: 10. August 2020

Schulbeginn = Trainingsbeginn. Am 10.08.2020 startet bei uns wieder das Training zu den regulären Zeiten.

Wir bitten zu beachten, dass für Begleitpersonen und Besuchende weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ gelten.

Stand: 9. Juli 2020

Die Mahlow Eagles verabschieden sich in eine kurze Sommerpause und starten am 2. August 2020 mit dem Summercamp. Der planmäßige Trainingsbetrieb wird in der ersten Woche nach den Ferien (ab 10. August) wieder aufgenommen, sollte sich an den derzeit geltenden Rahmenbedingungen, die einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ermöglichen (siehe Information vom 20. Juni 2020), nichts ändern.

Stand: 20. Juni 2020

Auf Grundlage der am 15. Juni 2020 in Kraft getretenen Fassung der „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ hat das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) am 20. Juni 2020 auf Nachfrage von Sportvereinen im Rahmen einer Pressemitteilung erklärt, dass Kinder und Jugendliche „ihren Spiel- und Sportmöglichkeiten wieder vollumfänglich nachgehen“ können. Weiteres ist der vollständigen Mitteilung des MBJS zu entnehmen:

Sowohl die im Land Brandenburg geltende Verordnung als auch die ergänzende Pressemitteilung des Ministeriums eröffnen uns die Möglichkeit, zumindest auf dem Spielfeld zu einem regulären Trainingsbetrieb zurückzukehren. Ausserhalb dessen gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Wie wir konkret mit der neuen Lage umgehen werden, beraten wir demnächst im Abteilungsvorstand.

Stand: 16. Juni 2020

Der hier am 14. Mai 2020 dargestellte Stand zur Trainingssituation ist weitestgehend unverändert. Mit Schreiben vom 16. Juni 2020 hat der Deutsche Baseball- und Softballverband e. V. (DBV) die „Übergangsregeln für Baseball und Softball“ hinsichtlich des Trainingsbetriebes und der Zusammensetzung der Trainingsgruppen angepasst. Die Neuerungen haben keine Auswirkungen auf die bei uns praktizierte Bildung von Gruppen. Es gelten weiterhin alle am 14. Mai 2020 beschriebenen Abstands- und Hygieneregelungen. Der genaue Wortlaut der aktualisierten Übergangsregeln des DBV kann dennoch dem folgenden Dokument entnommen werden:

Stand: 14. Mai 2020

Aufgrund der jüngsten Entscheidungen der Regierung des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit der Lockerung von Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie vom 8. Mai 2020 ist es uns möglich, wieder an einen Trainingsbetrieb zu denken.

Die Aufnahme eines Trainingsbetriebes ist an mehrere Auflagen geknüpft. Grundsätzlich ist hierzu festzuhalten, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln auch beim Training und somit auf und neben unserem Ballpark gelten.

Wie wir das Training konkret umsetzen und wann Spielerinnen und Spieler in kleinen Gruppen zum Training erscheinen können, teilen wir Euch auf direktem Weg mit.

Wir haben aus der Mehrzahl der zu berücksichtigenden Vorgaben eine zusammenfassende Mitgliederinformation erstellt, mit der wir in ein Training einsteigen können und um deren Beachtung wir Euch bitten:

Die Rahmenbedingungen, die für uns zu berücksichtigen sind, ergeben sich insbesondere aus folgenden Dokumenten:

Sobald behördliche Vorgaben eine Anpassung der aktuellen Regelungen erfordern bzw. ermöglichen, teile wir Euch dies mit.

Spielbetrieb im BSVBB

Stand: 12. Mai 2020

Aufgrund der zur Zeit bundesweit gültigen Bedingungen für den Wettkampfsport, ist die Aufnahme eines Ligabetriebes vor den Sommerferien ausgeschlossen.

Hinweise der Bundeszentrale zur gesundheitlichen Aufklärung (BZgA)

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